Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung vom 11.12.2023 dem Vorentwurf zum Bebauungsplan Rodgau Nr. 7 „Rodgau-West I“ inklusive der Begründung zugestimmt. Mit dieser Zustimmung wurde auch die Frühzeitige Beteiligung der Behörden, der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit beschlossen.
Lage und Größe des ersten Bauabschnittes (ca. 25 ha) wurden dem Aufstellungsbeschluss entsprechend so gewählt, dass wesentliche Funktionen und Angebote, welche beim Erstbezug des Plangebietes bereits fertiggestellt sein sollten, enthalten sind. Hierzu zählen u.a.:
Festsetzungen zum Bebauungsplanentwurf
Die Planung der Erschließung des Baugebiets (Entwässerung, Wasserversorgung und Straßenbau) wird ebenso wie die Planung der Unterführung der S-Bahn parallel zur Bauleitplanung erfolgen, um deren Erfordernisse in den Bebauungsplan einfließen lassen zu können. Ein aufwendiges Vergabeverfahren nach der Vergabeverordnung für europaweite Verfahren wurde durchgeführt und als Ergebnis das Ingenieurbüro Umweltplanung Bullermann Schneble GmbH aus Darmstadt mit der Erschließungsplanung beauftragt.
Im Mittelpunkt der Tätigkeit steht die dezentrale Regenwasserbewirtschaftung (Nutzung, Retention, Versickerung) im Gebiet, da das gesamte anfallende Regenwasser im Gebiet verbleiben soll. Weitere wichtige Themen werden sein: Sicherung der Trink- und Löschwasserversorgung und die Planung der Straßen und Wege im Gebiet.
Im September 2021 hatte die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rodgau beschlossen, den Neubau einer S-Bahn-Querung für den Rad- und Fußgängerverkehr in Form einer Unterführung zu planen. Vorgesehen ist, die Unterführung im ersten Bauabschnitt von Rodgau-West mit ausführen zu lassen. Daher wurde ein Vergabeverfahren für die Planungsarbeiten durchgeführt. Das Ergebnis der Planungsarbeiten soll in das Bebauungsplanverfahren miteinfließen.
Für die Erstellung des Bebauungsplanes sowie des Grünordnungsplanes wurde von der Hessischen Landgesellschaft in enger Abstimmung mit der Stadt Rodgau ein Vergabeverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb durchgeführt. Als Ergebnis des Verfahrens wurde das Planungsbüro Fischer Partnerschaftsgesellschaft mbB aus Wettenberg ausgewählt, das mittlerweile schon mit den Planungsarbeiten begonnen hat.
Das Wohnbaugebiet Rodgau-West wird in mehreren Bauabschnitten entwickelt. Am 13.12.2021 hat daher die Stadtverordnetenversammlung den Aufstellungsbeschluss für den ersten Bauabschnitt Rodgau-West I mit ca. 25 ha gefasst.
Der Geltungsbereich wurde in dieser Form und Größe gewählt, um frühzeitig das Baurecht für die technische und soziale Infrastruktur des Baugebietes schaffen zu können.
Dazu zählen:
Der vorgestellte Bericht gibt Leitlinien, Ziele und Handlungsansätze für eine innovative Mobilitätsplanung in Rodgau-West. Er dient der Konkretisierung des städtebaulichen Rahmenplans hinsichtlich der verkehrlichen Erschließung.
In einem iterativen Prozess waren zunächst unter Einbeziehung der städtebaulichen, stadträumlichen und freiraumplanerischen Aspekte die Kennwerte der zukünftigen Entwicklung abgestimmt und hinsichtlich ihrer verkehrlichen Wirkungen geprüft worden.
Sicherzustellen waren sowohl eine verträgliche Abwicklung des zu erwartenden Kfz-Verkehrsaufkommens als auch die Organisation des Parkraumbedarfs. Weiterhin ist ein zentrales Thema die nahmobilitätsfreundliche Gestaltung für den Fuß- und Radverkehr sowohl bei der inneren Erschließung als auch bei der Sicherstellung der Anbindungen an die bereits bestehende Wohnbebauung. Hierzu zählen auch Aussagen zu infrastrukturellen Maßnahmen (z.B. Querungen, neue ÖPNV-Haltestellen, etc.).
Konkrete, umsetzbare Maßnahmen des standortbezogenen Mobilitätsmanagement runden das nachhaltige und zukunftsfähige Mobilitätskonzept ab.
Der Teilbericht Verkehr und Mobilität wurde der Stadtverordnetenversammlung am 07.06.2021 vorgelegt und zur Kenntnis genommen. Der Magistrat der Stadt Rodgau wurde mit der Umsetzung der empfohlenen Maßnahmen des Teilberichts Verkehr und Mobilität beauftragt.
Rodgau Teilbericht Mobilität und Verkehr
Für die Umsetzung einer nachhaltigen Baulandentwicklung ist die Energieversorgung von zentraler Bedeutung. Ein sinnvolles Instrument, um die Weichen für das Baugebiet von Anfang an so zu stellen, dass dieses langfristig den Ansprüchen an modernes Wohnen entspricht, ist die Erstellung eines Energiekonzeptes. Das Konzept hat zum Ziel, eine nachhaltige Ressourcenschonung und CO2-Neutralität unter Berücksichtigung der hohen sozialen, ökologischen und ökonomischen Ansprüche aufzuzeigen. Durch die Aufnahme der Stadt Rodgau als „Modellkommune Plus-Energie-Siedlung Hessen“ hat sich die Chance geboten, ein zukunftsorientiertes und innovatives Energiekonzept mit einer besonderen Beratung und Begleitung durch die HLG und die LandesEnergieAgentur (LEA) und somit auch einen besonderen Zugang zu Fördermöglichkeiten zu erhalten.
Das Fach-Büro für Energiefragen Tilia GmbH aus Leipzig hat mittlerweile mit enger Abstimmung zwischen Stadt, Stadtwerken und der HLG ein Energiekonzept erstellt. Dieses ist hier direkt einsehbar.
Im Energiekonzept wurden verschiedenste Varianten der Energieversorgung sowohl dezentraler als auch zentraler Art ausgearbeitet und miteinander verglichen. Eine Entscheidung zugunsten einer der Varianten oder kombinierter Varianten steht noch durch die Ausarbeitung eines Umsetzungskonzepts aus. Es sollen auf jeden Fall bereits in der Praxis erprobte und in anderen Gebieten bewährte Technologien eingesetzt werden. Die Ziele des Klimaschutzes und die Wirtschaftlichkeit sind dabei konzeptionell nachzuweisen.
Das Energiekonzept wurde den Stadtverordneten am 07.06.2021 vorgelegt und beschlossen. Auf Basis des Energiekonzeptes gilt es ein zukunftsfähiges Umsetzungskonzept vorzubereiten.